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BGH, 15.11.1962 - VII ZR 84/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Mohno-Pumpen -, Filterpressen für Bergbaubetriebe, wichtiger Grund, fristlose Kündigung, Konkurrenzprodukt, Begriff, gesellschaftsmäßige Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen, Interessenwahrnehmungspflicht des HV, VH, überschießende Interessenwahrnehmungspflicht, ...
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63
Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.06.1968 - VII ZR 12/66
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages - Wirksamkeit einer Kündigung
Es trifft zu, daß im allgemeinen eine Zerstörung des Vertrauenverhältnisses zwischen Handelsvertreter und Unternehmer diesem eine Fortsetzung der vertraglichen Beziehungen unzumutbar macht (vgl. z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Mai 1962 VII ZR 33/61 , vom 15. November 1962 VII ZR 84/61 , vom 21. Oktober 1963 VII ZR 103/62 und vom 27. Oktober 1966 VII ZR 158/64). - BGH, 24.06.1963 - VII ZR 45/62
Wichtiger Grund, unbefugte Geldentnahme für private Zwecke, Prüfungsumfang des …
Auch dem Vertragsteil, der selbst seine Verpflichtungen schuldhaft verletzt hat, ist nicht zuzumuten, am vertrage festzuhalten, wenn das Verhalten des Vertragsgegners das zur Fortsetzung der vertraglichen Beziehungen erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört hat, wie es hier vom Berufungsgericht festgestellt worden ist (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1962 VII ZR 84/61 S. 12). - BGH, 26.05.1966 - VII ZR 11/65
Bestehen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung - Mitnahme eines …
Eine solche Beurteilung kommt besonders dann in Betracht, wenn die beiderseitigen Vertragsverletzungen nicht in näherem Zusammenhang zu einander stehen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 15. November 1962, VII ZR 84/61 vom 24. Juni 1963, VII ZR 45/62 und vom 11. November 1963, VII ZR 109/62).